Grundsteuer Pressig

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Pressig (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Pressig

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Pressig mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Pressig per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Pressig 6,91 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Stockheim 310 % und in Föritztal 389 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Pressig

PressigGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Steinbach am Wald 310 %
Stockheim 310 %
Pressig 330 %
Wilhelmsthal 345 %
Tettau 350 %
Teuschnitz 360 %
Föritztal 389 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Pressig

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Pressig berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 45,49 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 150,12 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Pressig bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Pressig

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Pressig

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 44 qm (Wohnfläche 65 qm) in Pressig beträgt der Grundsteuermessbetrag 24,51 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Pressig beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 80,88 €.

Grundsteuermessbetrag
24,51 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
80,88 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Pressig

Für ein 100 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 319 qm in Pressig beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 47,76 € und die Grundsteuer beträgt damit 157,61 €.

Grundsteuermessbetrag
47,76 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
157,61 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Pressig

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Pressig mit 180 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 351 qm beträgt 77,03 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 254,20 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
77,03 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
254,20 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Kronach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Pressig.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Pressig aus


Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Pressig.

Aktuelles zur Grundsteuer in Pressig

Informieren Sie sich hier, ob Pressig eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Pressig

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Pressig

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 399.818,00 €
Gewerbesteuer 879.316,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.129.534,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 181.656,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.901 Einwohnern in Pressig betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 102,49 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Pressig

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Pressig beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Pressig hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Pressig wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Pressig (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)