Grundsteuer Steinsfeld

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Steinsfeld (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Steinsfeld

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Steinsfeld mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Steinsfeld per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Steinsfeld 12,74 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Neusitz 380 % und in Ohrenbach 400 %. Die Grundsteuer in Würzburg wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Steinsfeld

SteinsfeldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Rothenburg ob der Tauber 350 %
Neusitz 380 %
Steinsfeld 400 %
Gallmersgarten 400 %
Ohrenbach 400 %
Windelsbach 420 %
Adelshofen 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Steinsfeld

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Steinsfeld berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 102,36 €
×
Hebesatz 400,00 %
=
Grundsteuer 2025 409,44 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Steinsfeld berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Steinsfeld

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Steinsfeld

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 64 qm (Wohnfläche 94 qm) in Steinsfeld beträgt der Grundsteuermessbetrag 35,46 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Steinsfeld beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 141,84 €.

Grundsteuermessbetrag
35,46 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
141,84 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Steinsfeld

Für ein 101 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 344 qm in Steinsfeld beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 49,10 € und die Grundsteuer beträgt damit 196,40 €.

Grundsteuermessbetrag
49,10 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
196,40 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Steinsfeld

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Steinsfeld mit 120 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 186 qm beträgt 49,44 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 197,76 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
49,44 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
197,76 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Ansbach mit Außenstellen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Steinsfeld.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Steinsfeld aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Steinsfeld.

Aktuelles zur Grundsteuer in Steinsfeld

Informieren Sie sich hier, ob Steinsfeld eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Steinsfeld sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Steinsfeld

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2018 um 14,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Steinsfeld

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 234.720,00 €
Gewerbesteuer 700.797,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 733.414,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 111.336,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.243 Einwohnern in Steinsfeld betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 188,83 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Steinsfeld

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Steinsfeld beträgt 400 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Steinsfeld hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Steinsfeld wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Steinsfeld (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)