Grundsteuer Vorra

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer in Vorra (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Vorra

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 375 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

375 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Vorra mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Vorra per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Vorra 6,29 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Pommelsbrunn 320 % und in Hirschbach 360 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Vorra

VorraGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hartenstein 300 %
Kirchensittenbach 310 %
Pommelsbrunn 320 %
Hirschbach 360 %
Vorra 375 %
Hersbruck 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Vorra

In Bayern ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Vorra berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 81,08 €
×
Hebesatz 375,00 %
=
Grundsteuer 2025 304,05 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Vorra kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Vorra

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Vorra

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 101 qm (Wohnfläche 145 qm) in Vorra beträgt der Grundsteuermessbetrag 54,79 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Vorra beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 205,46 €.

Grundsteuermessbetrag
54,79 €
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
205,46 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Vorra

Für ein 155 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 406 qm in Vorra beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 70,49 € und die Grundsteuer beträgt damit 264,34 €.

Grundsteuermessbetrag
70,49 €
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
264,34 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Vorra

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Vorra mit 88 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 165 qm beträgt 37,40 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 140,25 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
37,40 €
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
140,25 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Hersbruck festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Vorra.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Vorra aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Vorra.

Aktuelles zur Grundsteuer in Vorra

Informieren Sie sich hier, ob Vorra eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Vorra

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2010 um 7,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Vorra

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 137.327,00 €
Gewerbesteuer 116.859,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 901.130,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 33.755,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.767 Einwohnern in Vorra betrug die Grundsteuer durchschnittlich 77,72 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Vorra

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Vorra beträgt 375 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Vorra hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Vorra wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Vorra (Bayern) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)