Grundsteuer Bodenwerder

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Bodenwerder (Stadt in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Bodenwerder

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 365 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Bodenwerder mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Bodenwerder per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 405,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Bodenwerder 11,18 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Pegestorf 340 % und in Hehlen 330 %. Die Grundsteuer in Hameln wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Bodenwerder

In Niedersachsen berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Bodenwerder berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 56,64 €
×
Hebesatz 365,00 %
=
Grundsteuer 2025 206,74 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Bodenwerder bestimmt, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Bodenwerder

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Bodenwerder

Für eine Eigentumswohnung in Bodenwerder (Bodenrichtwert 42,00 €, Lage-Faktor 0,99) mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 98 qm und einer Wohnfläche von 140 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 52,39 €. Die Grundsteuer in Bodenwerder für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 191,22 €.

Grundsteuermessbetrag
52,39 €
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
191,22 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Bodenwerder

Für ein 119 qm großes Einfamilienhaus in Bodenwerder auf einem Grundstück von 345 qm (Bodenrichtwert 42,00 €, Lage-Faktor 0,99) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 54,89 € und die Grundsteuer beträgt damit 200,35 €.

Grundsteuermessbetrag
54,89 €
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
200,35 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Bodenwerder

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Bodenwerder (Bodenrichtwert 42,00 €, Lage-Faktor 0,99) mit 104 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 173 qm beträgt 42,88 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 156,51 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
42,88 €
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
156,51 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Holzminden festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Bodenwerder.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Bodenwerder aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Bodenwerder mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Bodenwerder.

Aktuelles zur Grundsteuer in Bodenwerder

Informieren Sie sich hier, ob Bodenwerder eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Bodenwerder

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2018 um 4,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Bodenwerder

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 920.229,00 €
Gewerbesteuer 1.414.329,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.106.067,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 244.208,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.571 Einwohnern in Bodenwerder betrug die Grundsteuer durchschnittlich 165,18 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Bodenwerder

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Bodenwerder beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Bodenwerder ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Bodenwerder wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Bodenwerder in Niedersachsen liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)