Grundsteuer Lauf

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Lauf (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Lauf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

340 Prozent (2022)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 230 und 254 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Lauf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Lauf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Lauf 5,13 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Ottersweier 340 % und in Sasbachwalden 390 %. Die Grundsteuer in Baden-Baden wird anhand eines Hebesatzes von 490 % berechnet.

Nachbargemeinden von Lauf

LaufGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Lauf 340 %
Ottersweier 340 %
Sasbach 350 %
Bühl 375 %
Sasbachwalden 390 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Lauf

In Baden-Württemberg berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Lauf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 94.700,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 340,00 %
=
Grundsteuer 2025 293,00 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Lauf der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Lauf

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Lauf

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 54 qm und einem Bodenrichtwert von 190,00 € / qm in Lauf beträgt der Grundsteuerwert 10.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Lauf beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 31,56 €.

Grundsteuerwert
10.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
31,56 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Lauf

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 469 qm (Bodenrichtwert 240,00 €) in Lauf beläuft sich der Grundsteuerwert auf 112.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 348,08 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
112.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
348,08 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Lauf

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Lauf (Bodenrichtwert 190,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 346 qm beträgt 65.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 203,28 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
65.700,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
203,28 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Lauf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Lauf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Lauf mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Lauf

Informieren Sie sich hier, ob Lauf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Lauf

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2019 um 9,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Lauf

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 547.753,00 €
Gewerbesteuer 978.651,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.638.235,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 104.598,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.000 Einwohnern in Lauf betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 136,94 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Lauf

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Lauf 340 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Lauf hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Lauf voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Lauf (Baden-Württemberg) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)