Grundsteuer Bühl

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Bühl (Stadt in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Bühl

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 335 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

375 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Bühl mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Bühl per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 25.000 und bis zu 50.000 Einwohnern 404,00 %. Damit liegt der Hebesatz in Bühl 7,73 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Ottersweier 340 % und in Bühlertal 360 %. Die Grundsteuer in Baden-Baden wird anhand eines Hebesatzes von 490 % berechnet.

Nachbargemeinden von Bühl

BühlGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Ottersweier 340 %
Sasbach 350 %
Bühlertal 360 %
Bühl 375 %
Sasbachwalden 390 %
Forbach 400 %
Baden-Baden 490 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Bühl

In Baden-Württemberg berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Bühl berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 111.500,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 375,00 %
=
Grundsteuer 2025 380,49 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Bühl der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Bühl

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Bühl

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 44 qm und einem Bodenrichtwert von 250,00 € / qm in Bühl beträgt der Grundsteuerwert 11.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Bühl beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 37,54 €.

Grundsteuerwert
11.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
37,54 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Bühl

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 323 qm (Bodenrichtwert 360,00 €) in Bühl beläuft sich der Grundsteuerwert auf 116.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 396,53 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
116.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
396,53 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Bühl

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Bühl (Bodenrichtwert 200,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 142 qm beträgt 28.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 96,92 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
28.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
96,92 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Bühl.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Bühl aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Bühl mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Bühl

Informieren Sie sich hier, ob Bühl eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Bühl

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2015 um 7,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Bühl

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 5.814.343,00 €
Gewerbesteuer 14.241.815,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 20.308.518,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 4.885.326,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 28.930 Einwohnern in Bühl betrug die Grundsteuer durchschnittlich 200,98 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Bühl

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Bühl 375 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Bühl hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Bühl voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Bühl (Baden-Württemberg) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)