Grundsteuer Ostrach

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Ostrach (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Ostrach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 430 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

430 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Ostrach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Ostrach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 365,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Ostrach 17,79 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Königseggwald 380 % und in Hoßkirch 400 %. Die Grundsteuer in Ravensburg wird anhand eines Hebesatzes von 500 % berechnet.

Nachbargemeinden von Ostrach

OstrachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Pfullendorf 360 %
Königseggwald 380 %
Illmensee 390 %
Hoßkirch 400 %
Riedhausen 400 %
Ostrach 430 %
Wilhelmsdorf 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Ostrach

In Baden-Württemberg bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Ostrach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 14.700,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 430,00 %
=
Grundsteuer 2025 57,52 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Ostrach der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Ostrach

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Ostrach

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 102 qm und einem Bodenrichtwert von 82,00 € / qm in Ostrach beträgt der Grundsteuerwert 8.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Ostrach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 32,48 €.

Grundsteuerwert
8.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
32,48 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Ostrach

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 482 qm (Bodenrichtwert 89,00 €) in Ostrach beläuft sich der Grundsteuerwert auf 42.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 167,48 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
42.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
167,48 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Ostrach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Ostrach (Bodenrichtwert 47,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 339 qm beträgt 15.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 62,22 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
15.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
62,22 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Sigmaringen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Ostrach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Ostrach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Ostrach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Ostrach

Informieren Sie sich hier, ob Ostrach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Ostrach

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2020 um 30,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Ostrach

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.201.877,00 €
Gewerbesteuer 3.629.952,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 4.049.221,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 431.872,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 6.894 Einwohnern in Ostrach betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 174,34 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Ostrach

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Ostrach 430 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Ostrach hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Ostrach voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Ostrach (Baden-Württemberg) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)