Grundsteuer Regen

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Regen (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Regen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 570 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

570 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Regen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Regen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,38 %. Damit liegt der Hebesatz in Regen 61,30 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Langdorf 480 % und in Bischofsmais 330 %. Die Grundsteuer in Passau wird anhand eines Hebesatzes von 390 % berechnet.

Nachbargemeinden von Regen

RegenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Bischofsmais 330 %
Rinchnach 350 %
Kirchberg im Wald 400 %
Böbrach 420 %
Langdorf 480 %
Regen 570 %
Zwiesel 570 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Regen

In Bayern ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Regen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 99,62 €
×
Hebesatz 570,00 %
=
Grundsteuer 2025 567,83 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Regen kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Regen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Regen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 54 qm (Wohnfläche 98 qm) in Regen beträgt der Grundsteuermessbetrag 36,45 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Regen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 207,77 €.

Grundsteuermessbetrag
36,45 €
× Hebesatz
570 %
= Grundsteuer
207,77 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Regen

Für ein 123 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 362 qm in Regen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 57,53 € und die Grundsteuer beträgt damit 327,92 €.

Grundsteuermessbetrag
57,53 €
× Hebesatz
570 %
= Grundsteuer
327,92 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Regen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Regen mit 100 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 199 qm beträgt 42,96 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 244,87 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
42,96 €
× Hebesatz
570 %
= Grundsteuer
244,87 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Regen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Regen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Regen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Regen

Informieren Sie sich hier, ob Regen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Regen

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2015 um 7,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Regen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 2.500.017,00 €
Gewerbesteuer 10.043.070,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 6.259.876,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.330.141,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.807 Einwohnern in Regen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 231,33 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Regen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Regen beträgt 570 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Regen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Regen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Regen (Bayern) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)