Grundsteuer Puschendorf

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Puschendorf (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Puschendorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 380 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Puschendorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Puschendorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Puschendorf 7,10 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Tuchenbach 350 % und in Langenzenn 360 %. Die Grundsteuer in Fürth wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Puschendorf

PuschendorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Herzogenaurach 280 %
Veitsbronn 330 %
Tuchenbach 350 %
Langenzenn 360 %
Puschendorf 380 %
Emskirchen 385 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Puschendorf

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Puschendorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 63,70 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 242,06 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Puschendorf berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Puschendorf

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Puschendorf

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 100 qm (Wohnfläche 143 qm) in Puschendorf beträgt der Grundsteuermessbetrag 54,05 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Puschendorf beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 205,39 €.

Grundsteuermessbetrag
54,05 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
205,39 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Puschendorf

Für ein 173 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 505 qm in Puschendorf beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 80,75 € und die Grundsteuer beträgt damit 306,85 €.

Grundsteuermessbetrag
80,75 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
306,85 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Puschendorf

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Puschendorf mit 156 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 310 qm beträgt 67,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 254,60 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
67,00 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
254,60 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Fürth festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Puschendorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Puschendorf aus


Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Puschendorf.

Aktuelles zur Grundsteuer in Puschendorf

Informieren Sie sich hier, ob Puschendorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Puschendorf sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Puschendorf

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2022 um 8,6 % gestiegen.

Steueraufkommen Puschendorf

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 200.698,00 €
Gewerbesteuer 424.395,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.630.013,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 65.136,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.286 Einwohnern in Puschendorf betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 87,79 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Puschendorf

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Puschendorf beträgt 380 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Puschendorf hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Puschendorf wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Puschendorf (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)