Grundsteuer Moorweg

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Moorweg (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Moorweg

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Moorweg mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Moorweg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Moorweg 9,12 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Blomberg 380 % und in Holtgast 360 %. Die Grundsteuer in Wilhelmshaven wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Moorweg

In Niedersachsen berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Moorweg berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 53,41 €
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 192,28 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Moorweg bestimmt, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Moorweg

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Moorweg

Für eine Eigentumswohnung in Moorweg (Bodenrichtwert 51,00 €, Lage-Faktor 1,21) mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 45 qm und einer Wohnfläche von 84 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 37,74 €. Die Grundsteuer in Moorweg für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 135,86 €.

Grundsteuermessbetrag
37,74 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
135,86 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Moorweg

Für ein 125 qm großes Einfamilienhaus in Moorweg auf einem Grundstück von 371 qm (Bodenrichtwert 20,00 €, Lage-Faktor 0,91) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 53,30 € und die Grundsteuer beträgt damit 191,88 €.

Grundsteuermessbetrag
53,30 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
191,88 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Moorweg

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Moorweg (Bodenrichtwert 51,00 €, Lage-Faktor 1,21) mit 102 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 178 qm beträgt 51,80 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 186,48 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
51,80 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
186,48 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Aurich-Wittmund festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Moorweg.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Moorweg aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Moorweg mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Moorweg.

Aktuelles zur Grundsteuer in Moorweg

Informieren Sie sich hier, ob Moorweg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Moorweg

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2012 um 9,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Moorweg

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 105.671,00 €
Gewerbesteuer -315.388,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 309.068,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 18.600,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 867 Einwohnern in Moorweg betrug die Grundsteuer durchschnittlich 121,88 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Moorweg

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Moorweg beträgt 360 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Moorweg ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Moorweg wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Moorweg in Niedersachsen liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)