Grundsteuer Fischerbach

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Fischerbach (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Fischerbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Fischerbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Fischerbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Fischerbach 2,12 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Haslach im Kinzigtal 420 % und in Mühlenbach 350 %. Die Grundsteuer in Offenburg wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Fischerbach

FischerbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Fischerbach 350 %
Oberharmersbach 360 %
Hausach 380 %
Zell am Harmersbach 400 %
Haslach im Kinzigtal 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Fischerbach

In Baden-Württemberg bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Fischerbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 82.400,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 262,44 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Fischerbach der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Fischerbach

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Fischerbach

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 43 qm und einem Bodenrichtwert von 120,00 € / qm in Fischerbach beträgt der Grundsteuerwert 5.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Fischerbach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 16,24 €.

Grundsteuerwert
5.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
16,24 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Fischerbach

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 248 qm (Bodenrichtwert 120,00 €) in Fischerbach beläuft sich der Grundsteuerwert auf 29.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 94,59 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
29.700,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
94,59 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Fischerbach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Fischerbach (Bodenrichtwert 120,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 279 qm beträgt 33.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 106,38 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
33.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
106,38 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Offenburg Außenstelle Wolfach festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Fischerbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Fischerbach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Fischerbach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Fischerbach

Informieren Sie sich hier, ob Fischerbach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Fischerbach

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2010 um 6,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Fischerbach

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 237.431,00 €
Gewerbesteuer 513.675,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.170.445,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 93.604,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.773 Einwohnern in Fischerbach betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 133,91 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Fischerbach

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Fischerbach 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Fischerbach hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Fischerbach voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Fischerbach (Baden-Württemberg) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)