Grundsteuer Graben-Neudorf

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Graben-Neudorf (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Graben-Neudorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

280 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Graben-Neudorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Graben-Neudorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 382,61 %. Damit liegt der Hebesatz in Graben-Neudorf 36,65 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Karlsdorf-Neuthard 300 % und in Hambrücken 360 %. Die Grundsteuer in Karlsruhe wird anhand eines Hebesatzes von 490 % berechnet.

Nachbargemeinden von Graben-Neudorf

Graben-NeudorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Graben-Neudorf 280 %
Philippsburg 280 %
Karlsdorf-Neuthard 300 %
Dettenheim 320 %
Linkenheim-Hochstetten 350 %
Waghäusel 350 %
Stutensee 370 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Graben-Neudorf

In Baden-Württemberg berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Graben-Neudorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 200.600,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 280,00 %
=
Grundsteuer 2025 511,13 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Graben-Neudorf der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Graben-Neudorf

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Graben-Neudorf

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 71 qm und einem Bodenrichtwert von 530,00 € / qm in Graben-Neudorf beträgt der Grundsteuerwert 37.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Graben-Neudorf beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 95,80 €.

Grundsteuerwert
37.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
280 %
= Grundsteuer
95,80 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Graben-Neudorf

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 279 qm (Bodenrichtwert 530,00 €) in Graben-Neudorf beläuft sich der Grundsteuerwert auf 147.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 376,59 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
147.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
280 %
= Grundsteuer
376,59 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Graben-Neudorf

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Graben-Neudorf (Bodenrichtwert 530,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 122 qm beträgt 64.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 164,60 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
64.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
280 %
= Grundsteuer
164,60 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Bruchsal festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Graben-Neudorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Graben-Neudorf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Graben-Neudorf mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Graben-Neudorf

Informieren Sie sich hier, ob Graben-Neudorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Graben-Neudorf

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Graben-Neudorf

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.205.171,00 €
Gewerbesteuer 15.922.752,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 7.606.841,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.238.954,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 12.245 Einwohnern in Graben-Neudorf betrug die Grundsteuer durchschnittlich 98,42 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Graben-Neudorf

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Graben-Neudorf 280 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Graben-Neudorf hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Graben-Neudorf voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Graben-Neudorf (Baden-Württemberg) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)