Grundsteuer Karlsdorf-Neuthard

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Karlsdorf-Neuthard (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Karlsdorf-Neuthard

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2024) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2024)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Karlsdorf-Neuthard mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 382,61 %. Damit liegt der Hebesatz in Karlsdorf-Neuthard 27,54 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Forst 350 % und in Hambrücken 360 %. Die Grundsteuer in Karlsruhe wird anhand eines Hebesatzes von 490 % berechnet.

Nachbargemeinden von Karlsdorf-Neuthard

Karlsdorf-NeuthardGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Graben-Neudorf 280 %
Karlsdorf-Neuthard 300 %
Forst 350 %
Stutensee 370 %
Bruchsal 395 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Karlsdorf-Neuthard

In Baden-Württemberg berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Karlsdorf-Neuthard berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 216.200,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 590,23 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Karlsdorf-Neuthard der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Karlsdorf-Neuthard

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Karlsdorf-Neuthard

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 75 qm und einem Bodenrichtwert von 356,00 € / qm in Karlsdorf-Neuthard beträgt der Grundsteuerwert 26.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Karlsdorf-Neuthard beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 72,89 €.

Grundsteuerwert
26.700,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
72,89 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Karlsdorf-Neuthard

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 356 qm (Bodenrichtwert 400,00 €) in Karlsdorf-Neuthard beläuft sich der Grundsteuerwert auf 142.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 388,75 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
142.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
388,75 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Karlsdorf-Neuthard

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Karlsdorf-Neuthard (Bodenrichtwert 400,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 303 qm beträgt 121.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 330,88 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
121.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
330,88 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bruchsal festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Karlsdorf-Neuthard aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Karlsdorf-Neuthard mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Karlsdorf-Neuthard

Informieren Sie sich hier, ob Karlsdorf-Neuthard eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Karlsdorf-Neuthard

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Karlsdorf-Neuthard

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.048.236,00 €
Gewerbesteuer 3.805.315,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 7.124.356,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 397.876,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.754 Einwohnern in Karlsdorf-Neuthard betrug die Grundsteuer durchschnittlich 97,47 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Karlsdorf-Neuthard

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Karlsdorf-Neuthard 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Karlsdorf-Neuthard hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Karlsdorf-Neuthard voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Karlsdorf-Neuthard (Baden-Württemberg) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)