Grundsteuer Ubstadt-Weiher

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Ubstadt-Weiher (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Ubstadt-Weiher

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 117 und 129 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Ubstadt-Weiher mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Ubstadt-Weiher per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 382,61 %. Damit liegt der Hebesatz in Ubstadt-Weiher 27,54 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Bruchsal 215 % und in Forst 350 %. Die Grundsteuer in Speyer wird anhand eines Hebesatzes von 450 % berechnet.

Nachbargemeinden von Ubstadt-Weiher

Ubstadt-WeiherGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Ubstadt-Weiher 300 %
Bad Schönborn 330 %
Forst 350 %
Kraichtal 350 %
Östringen 350 %
Hambrücken 360 %
Bruchsal 395 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Ubstadt-Weiher

In Baden-Württemberg bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Ubstadt-Weiher berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 146.800,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 400,76 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Ubstadt-Weiher der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Ubstadt-Weiher

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Ubstadt-Weiher

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 111 qm und einem Bodenrichtwert von 390,00 € / qm in Ubstadt-Weiher beträgt der Grundsteuerwert 43.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Ubstadt-Weiher beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 117,94 €.

Grundsteuerwert
43.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
117,94 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Ubstadt-Weiher

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 305 qm (Bodenrichtwert 300,00 €) in Ubstadt-Weiher beläuft sich der Grundsteuerwert auf 91.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 249,80 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
91.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
249,80 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Ubstadt-Weiher

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Ubstadt-Weiher (Bodenrichtwert 300,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 221 qm beträgt 66.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 181,00 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
66.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
181,00 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bruchsal festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Ubstadt-Weiher.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Ubstadt-Weiher aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Ubstadt-Weiher mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Ubstadt-Weiher

Informieren Sie sich hier, ob Ubstadt-Weiher eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Ubstadt-Weiher

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Ubstadt-Weiher

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.132.633,00 €
Gewerbesteuer 3.530.365,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 8.871.258,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 433.571,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 13.104 Einwohnern in Ubstadt-Weiher betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 86,43 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Ubstadt-Weiher

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Ubstadt-Weiher 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Ubstadt-Weiher hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Ubstadt-Weiher voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Ubstadt-Weiher (Baden-Württemberg) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)