Grundsteuer Schutterwald

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Schutterwald (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Schutterwald

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2023)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 195 und 215 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Schutterwald mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Schutterwald per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 367,90 %. Damit liegt der Hebesatz in Schutterwald 11,49 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Hohberg 400 % und in Neuried 330 %. Die Grundsteuer in Offenburg wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Schutterwald

SchutterwaldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Schutterwald 330 %
Neuried 330 %
Hohberg 400 %
Offenburg 420 %
Kehl 460 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Schutterwald

In Baden-Württemberg berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Schutterwald berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 183.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 552,25 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Schutterwald der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Schutterwald

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Schutterwald

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 66 qm und einem Bodenrichtwert von 265,00 € / qm in Schutterwald beträgt der Grundsteuerwert 17.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Schutterwald beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 52,25 €.

Grundsteuerwert
17.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
52,25 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Schutterwald

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 225 qm (Bodenrichtwert 280,00 €) in Schutterwald beläuft sich der Grundsteuerwert auf 63.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 189,19 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
63.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
189,19 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Schutterwald

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Schutterwald (Bodenrichtwert 265,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 178 qm beträgt 47.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 141,44 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
47.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
141,44 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Offenburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Schutterwald.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Schutterwald aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Schutterwald mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Schutterwald

Informieren Sie sich hier, ob Schutterwald eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Schutterwald

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 10 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Schutterwald

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 945.026,00 €
Gewerbesteuer 4.022.851,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 4.357.084,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 485.699,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 7.223 Einwohnern in Schutterwald betrug die Grundsteuer durchschnittlich 130,84 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Schutterwald

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Schutterwald 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Schutterwald hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Schutterwald voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Schutterwald (Baden-Württemberg) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)