Grundsteuer Aubstadt

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Aubstadt (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Aubstadt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Aubstadt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Aubstadt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Aubstadt 13,38 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Höchheim 450 % und in Großeibstadt 400 %. Die Grundsteuer in Schweinfurt wird anhand eines Hebesatzes von 385 % berechnet.

Nachbargemeinden von Aubstadt

AubstadtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Aubstadt 400 %
Großeibstadt 400 %
Saal an der Saale 400 %
Bad Königshofen im Grabfeld 405 %
Herbstadt 450 %
Höchheim 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Aubstadt

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Aubstadt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 69,17 €
×
Hebesatz 400,00 %
=
Grundsteuer 2025 276,68 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Aubstadt bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Aubstadt

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Aubstadt

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 68 qm (Wohnfläche 129 qm) in Aubstadt beträgt der Grundsteuermessbetrag 47,87 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Aubstadt beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 191,48 €.

Grundsteuermessbetrag
47,87 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
191,48 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Aubstadt

Für ein 117 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 322 qm in Aubstadt beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 53,83 € und die Grundsteuer beträgt damit 215,32 €.

Grundsteuermessbetrag
53,83 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
215,32 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Aubstadt

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Aubstadt mit 183 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 323 qm beträgt 76,97 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 307,88 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
76,97 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
307,88 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Aubstadt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Aubstadt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Aubstadt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Aubstadt

Informieren Sie sich hier, ob Aubstadt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Aubstadt sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Aubstadt

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Steueraufkommen Aubstadt

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 64.200,00 €
Gewerbesteuer 2.079.202,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 426.087,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 42.964,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 707 Einwohnern in Aubstadt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 90,81 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Aubstadt

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Aubstadt beträgt 400 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Aubstadt hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Aubstadt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Aubstadt (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)