Grundsteuer Bergen

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Grundsteuer in Bergen (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Bergen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 500 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

500 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Bergen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Bergen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Bergen 40,92 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Nennslingen 400 % und in Heideck 205 %. Die Grundsteuer in Nürnberg wird anhand eines Hebesatzes von 780 % berechnet.

Nachbargemeinden von Bergen

BergenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Heideck 350 %
Thalmässing 350 %
Nennslingen 400 %
Bergen 500 %
Burgsalach 500 %
Ettenstatt 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Bergen

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Bergen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 100,78 €
×
Hebesatz 500,00 %
=
Grundsteuer 2025 503,90 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Bergen ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Bergen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Bergen

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 106 qm (Wohnfläche 197 qm) in Bergen beträgt der Grundsteuermessbetrag 73,18 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Bergen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 365,90 €.

Grundsteuermessbetrag
73,18 €
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
365,90 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Bergen

Für ein 107 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 335 qm in Bergen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 50,84 € und die Grundsteuer beträgt damit 254,20 €.

Grundsteuermessbetrag
50,84 €
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
254,20 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Bergen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Bergen mit 126 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 216 qm beträgt 52,73 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 263,65 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
52,73 €
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
263,65 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Gunzenhausen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Bergen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Bergen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Bergen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Bergen

Informieren Sie sich hier, ob Bergen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Bergen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Bergen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 134.967,00 €
Gewerbesteuer 428.488,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 636.412,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 29.929,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.156 Einwohnern in Bergen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 116,75 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Bergen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Bergen beträgt 500 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Bergen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Bergen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Bergen (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)