Grundsteuer Bischofsgrün

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Bischofsgrün (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Bischofsgrün

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 450 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

450 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Bischofsgrün mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Bischofsgrün per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Bischofsgrün 26,83 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Gefrees 340 % und in Fichtelberg 390 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Bischofsgrün

BischofsgrünGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Gefrees 340 %
Bischofsgrün 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Bischofsgrün

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Bischofsgrün berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 75,94 €
×
Hebesatz 390,00 %
=
Grundsteuer 2025 341,73 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Bischofsgrün kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Bischofsgrün

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Bischofsgrün

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 42 qm (Wohnfläche 68 qm) in Bischofsgrün beträgt der Grundsteuermessbetrag 25,47 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Bischofsgrün beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 114,62 €.

Grundsteuermessbetrag
25,47 €
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
114,62 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Bischofsgrün

Für ein 90 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 296 qm in Bischofsgrün beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 43,34 € und die Grundsteuer beträgt damit 195,03 €.

Grundsteuermessbetrag
43,34 €
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
195,03 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Bischofsgrün

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Bischofsgrün mit 211 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 403 qm beträgt 89,97 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 404,86 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
89,97 €
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
404,86 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bayreuth festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Bischofsgrün.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Bischofsgrün aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Bischofsgrün.

Grundsteuer Hebesatz Bischofsgrün

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2022 um 15,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Bischofsgrün

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 281.987,00 €
Gewerbesteuer 348.550,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 950.083,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 91.979,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.827 Einwohnern in Bischofsgrün betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 154,34 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Bischofsgrün

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Bischofsgrün beträgt 450 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Bischofsgrün hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Bischofsgrün wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Bischofsgrün (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)