Grundsteuer Fellen

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Grundsteuer in Fellen (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Fellen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Fellen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Fellen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Fellen 13,38 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Aura im Sinngrund 400 % und in Mittelsinn 400 %. Die Grundsteuer in Fulda wird anhand eines Hebesatzes von 340 % berechnet.

Nachbargemeinden von Fellen

FellenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Flörsbachtal 359 %
Fellen 400 %
Aura im Sinngrund 400 %
Burgsinn 500 %
Lohr am Main 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Fellen

In Bayern bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Fellen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 94,73 €
×
Hebesatz 400,00 %
=
Grundsteuer 2025 378,92 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Fellen ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Fellen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Fellen

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 74 qm (Wohnfläche 146 qm) in Fellen beträgt der Grundsteuermessbetrag 54,05 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Fellen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 216,20 €.

Grundsteuermessbetrag
54,05 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
216,20 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Fellen

Für ein 152 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 407 qm in Fellen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 69,47 € und die Grundsteuer beträgt damit 277,88 €.

Grundsteuermessbetrag
69,47 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
277,88 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Fellen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Fellen mit 208 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 395 qm beträgt 88,60 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 354,40 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
88,60 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
354,40 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Fellen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Fellen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Fellen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Fellen

Informieren Sie sich hier, ob Fellen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Fellen

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 33,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Fellen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 112.556,00 €
Gewerbesteuer 266.997,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 499.518,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 16.406,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 828 Einwohnern in Fellen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 135,94 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Fellen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Fellen beträgt 400 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Fellen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Fellen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Fellen (Bayern) bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)