Grundsteuer Freudental (Steinbachtal)

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Freudental (Steinbachtal) (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Freudental (Steinbachtal)

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

430 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Freudental (Steinbachtal) mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Freudental (Steinbachtal) per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Freudental (Steinbachtal) 20,30 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Erligheim 350 % und in Bönnigheim 430 %. Die Grundsteuer in Ludwigsburg wird anhand eines Hebesatzes von 445 % berechnet.

Nachbargemeinden von Freudental (Steinbachtal)

Freudental (Steinbachtal)Grundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Erligheim 350 %
Löchgau 360 %
Freudental (Steinbachtal) 430 %
Bönnigheim 430 %
Sachsenheim 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Freudental (Steinbachtal)

In Baden-Württemberg ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Freudental (Steinbachtal) berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 160.000,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 430,00 %
=
Grundsteuer 2025 626,08 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Freudental (Steinbachtal) der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Freudental (Steinbachtal)

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Freudental (Steinbachtal)

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 42 qm und einem Bodenrichtwert von 523,00 € / qm in Freudental (Steinbachtal) beträgt der Grundsteuerwert 21.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Freudental (Steinbachtal) beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 85,69 €.

Grundsteuerwert
21.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
85,69 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Freudental (Steinbachtal)

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 324 qm (Bodenrichtwert 290,00 €) in Freudental (Steinbachtal) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 93.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 367,43 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
93.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
367,43 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Freudental (Steinbachtal)

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Freudental (Steinbachtal) (Bodenrichtwert 290,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 246 qm beträgt 71.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 279,00 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
71.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
279,00 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Bietigheim-Bissingen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Freudental (Steinbachtal).

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Freudental (Steinbachtal) aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Freudental (Steinbachtal) mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Freudental (Steinbachtal)

Informieren Sie sich hier, ob Freudental (Steinbachtal) eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Freudental (Steinbachtal) sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Freudental (Steinbachtal)

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Freudental (Steinbachtal)

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 351.697,00 €
Gewerbesteuer 237.952,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.737.784,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 27.085,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.576 Einwohnern in Freudental (Steinbachtal) betrug die Grundsteuer durchschnittlich 136,53 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Freudental (Steinbachtal)

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Freudental (Steinbachtal) 430 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Freudental (Steinbachtal) hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Freudental (Steinbachtal) voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Freudental (Steinbachtal) (Baden-Württemberg) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)