Grundsteuer Höfen an der Enz

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Höfen an der Enz (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Höfen an der Enz

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 1750 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

480 Prozent (2023)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 485 und 536 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Höfen an der Enz mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Höfen an der Enz per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 361,46 %. Damit liegt der Hebesatz in Höfen an der Enz 32,80 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Neuenbürg 360 % und in Straubenhardt 300 %. Die Grundsteuer in Pforzheim wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Höfen an der Enz

Höfen an der EnzGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Neuenbürg 360 %
Schömberg 420 %
Höfen an der Enz 480 %
Bad Wildbad 490 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Höfen an der Enz

In Baden-Württemberg ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Höfen an der Enz berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 37.500,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 480,00 %
=
Grundsteuer 2025 163,80 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Höfen an der Enz der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Höfen an der Enz

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Höfen an der Enz

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 68 qm und einem Bodenrichtwert von 130,00 € / qm in Höfen an der Enz beträgt der Grundsteuerwert 8.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Höfen an der Enz beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 38,44 €.

Grundsteuerwert
8.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
38,44 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Höfen an der Enz

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 397 qm (Bodenrichtwert 180,00 €) in Höfen an der Enz beläuft sich der Grundsteuerwert auf 71.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 311,88 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
71.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
311,88 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Höfen an der Enz

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Höfen an der Enz (Bodenrichtwert 130,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 257 qm beträgt 33.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 145,89 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
33.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
145,89 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Höfen an der Enz.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Höfen an der Enz aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Höfen an der Enz mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Grundsteuer Hebesatz Höfen an der Enz

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 9,1 % gestiegen.

Steueraufkommen Höfen an der Enz

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 313.961,00 €
Gewerbesteuer 454.613,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 993.721,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 157.518,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.695 Einwohnern in Höfen an der Enz betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 185,23 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Höfen an der Enz

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Höfen an der Enz 480 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Höfen an der Enz hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Höfen an der Enz voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Höfen an der Enz (Baden-Württemberg) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)