Grundsteuer Neufra

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Neufra (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Neufra

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2023)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 502 und 554 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Neufra mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Neufra per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 361,46 %. Damit liegt der Hebesatz in Neufra 10,66 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Gammertingen 360 % und in Hettingen 340 %. Die Grundsteuer in Reutlingen wird anhand eines Hebesatzes von 500 % berechnet.

Nachbargemeinden von Neufra

NeufraGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Bitz 300 %
Hettingen 340 %
Veringenstadt 350 %
Gammertingen 360 %
Winterlingen 360 %
Burladingen 365 %
Neufra 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Neufra

In Baden-Württemberg ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Neufra berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 32.400,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 400,00 %
=
Grundsteuer 2025 117,94 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Neufra der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Neufra

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Neufra

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 72 qm und einem Bodenrichtwert von 78,00 € / qm in Neufra beträgt der Grundsteuerwert 5.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Neufra beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 20,38 €.

Grundsteuerwert
5.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
20,38 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Neufra

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 215 qm (Bodenrichtwert 75,00 €) in Neufra beläuft sich der Grundsteuerwert auf 16.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 58,60 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
16.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
58,60 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Neufra

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Neufra (Bodenrichtwert 68,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 209 qm beträgt 14.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 51,69 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
14.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
51,69 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Sigmaringen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Neufra.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Neufra aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Neufra mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Neufra

Informieren Sie sich hier, ob Neufra eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Neufra

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Neufra

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 263.095,00 €
Gewerbesteuer 653.354,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.134.679,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 91.111,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.839 Einwohnern in Neufra betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 143,06 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Neufra

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Neufra 400 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Neufra hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Neufra voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Neufra (Baden-Württemberg) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)