Grundsteuer Rosengarten

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Rosengarten (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Rosengarten

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 370 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

430 Prozent (2023)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 366 und 404 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Rosengarten mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Rosengarten per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 367,76 %. Damit liegt der Hebesatz in Rosengarten 16,93 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Michelbach an der Bilz 460 % und in Michelfeld 420 %. Die Grundsteuer in Schwäbisch Gmünd wird anhand eines Hebesatzes von 470 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rosengarten

RosengartenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Oberrot 380 %
Rosengarten 430 %
Gaildorf 450 %
Michelbach an der Bilz 460 %
Schwäbisch Hall 460 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rosengarten

In Baden-Württemberg ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Rosengarten berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 29.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 430,00 %
=
Grundsteuer 2025 117,00 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Rosengarten der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Rosengarten

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Rosengarten

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 53 qm und einem Bodenrichtwert von 75,00 € / qm in Rosengarten beträgt der Grundsteuerwert 3.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rosengarten beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 15,26 €.

Grundsteuerwert
3.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
15,26 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rosengarten

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 450 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) in Rosengarten beläuft sich der Grundsteuerwert auf 31.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 123,26 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
31.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
123,26 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rosengarten

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Rosengarten (Bodenrichtwert 70,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 326 qm beträgt 22.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 89,22 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
22.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
89,22 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Schwäbisch Hall festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Rosengarten.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rosengarten aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Rosengarten mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rosengarten

Informieren Sie sich hier, ob Rosengarten eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Rosengarten

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rosengarten

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 677.466,00 €
Gewerbesteuer 2.860.059,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.415.259,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 200.695,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.205 Einwohnern in Rosengarten betrug die Grundsteuer durchschnittlich 130,16 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rosengarten

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Rosengarten 430 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Rosengarten hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Rosengarten voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Rosengarten (Baden-Württemberg) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)