Grundsteuer Winnenden

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Grundsteuer in Winnenden (Stadt in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Winnenden

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 380 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

420 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Winnenden mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Winnenden per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 25.000 und bis zu 50.000 Einwohnern 404,00 %. Damit liegt der Hebesatz in Winnenden 3,96 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Leutenbach 375 % und in Schwaikheim 410 %. Die Grundsteuer in Waiblingen wird anhand eines Hebesatzes von 390 % berechnet.

Nachbargemeinden von Winnenden

WinnendenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Leutenbach 375 %
Berglen 380 %
Remshalden 385 %
Waiblingen 390 %
Backnang 405 %
Schwaikheim 410 %
Winnenden 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Winnenden

In Baden-Württemberg bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Winnenden berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 207.900,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 420,00 %
=
Grundsteuer 2025 794,59 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Winnenden der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Winnenden

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Winnenden

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 40 qm und einem Bodenrichtwert von 750,00 € / qm in Winnenden beträgt der Grundsteuerwert 30.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Winnenden beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 114,66 €.

Grundsteuerwert
30.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
114,66 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Winnenden

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 410 qm (Bodenrichtwert 750,00 €) in Winnenden beläuft sich der Grundsteuerwert auf 307.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 1.175,26 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
307.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
1.175,26 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Winnenden

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Winnenden (Bodenrichtwert 690,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 280 qm beträgt 193.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 738,41 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
193.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
738,41 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Waiblingen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Winnenden.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Winnenden aus


Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Winnenden mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Grundsteuer Hebesatz Winnenden

Gesunkener Hebesatz:

Die Grundsteuer B ist seit 2012 um -2,3 % gefallen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Winnenden

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 5.581.831,00 €
Gewerbesteuer 24.615.250,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 19.117.736,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 3.300.060,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 28.389 Einwohnern in Winnenden betrug die Grundsteuer durchschnittlich 196,62 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Winnenden

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Winnenden 420 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Winnenden hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Winnenden voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Winnenden (Baden-Württemberg) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)