Grundsteuer Friedland

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Grundsteuer in Friedland (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Friedland

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Friedland mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Friedland per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 400,08 %. Damit liegt der Hebesatz in Friedland 14,31 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Kirchgandern 300 % und in Hohengandern 400 %. Die Grundsteuer in Göttingen wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Friedland

In Niedersachsen ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Friedland berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 53,19 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 186,16 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Friedland bestimmt, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Friedland

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Friedland

Für eine Eigentumswohnung in Friedland (Bodenrichtwert 75,00 €, Lage-Faktor 1,09) mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 34 qm und einer Wohnfläche von 63 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 25,51 €. Die Grundsteuer in Friedland für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 89,29 €.

Grundsteuermessbetrag
25,51 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
89,29 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Friedland

Für ein 173 qm großes Einfamilienhaus in Friedland auf einem Grundstück von 493 qm (Bodenrichtwert 83,00 €, Lage-Faktor 1,13) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 90,69 € und die Grundsteuer beträgt damit 317,41 €.

Grundsteuermessbetrag
90,69 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
317,41 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Friedland

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Friedland (Bodenrichtwert 75,00 €, Lage-Faktor 1,09) mit 129 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 251 qm beträgt 60,14 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 210,49 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
60,14 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
210,49 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Göttingen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Friedland.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Friedland aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Friedland mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Friedland.

Aktuelles zur Grundsteuer in Friedland

Informieren Sie sich hier, ob Friedland eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Friedland

Gesunkener Hebesatz:

Die Grundsteuer B ist seit 2016 um -5,4 % gefallen.

Steueraufkommen Friedland

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.031.182,00 €
Gewerbesteuer 977.353,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.669.496,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 170.809,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 13.149 Einwohnern in Friedland betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 78,42 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Friedland

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Friedland beträgt 350 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Friedland ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Friedland wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Friedland in Niedersachsen liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)