Grundsteuer Heiligkreuzsteinach

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Heiligkreuzsteinach (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Heiligkreuzsteinach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Heiligkreuzsteinach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Heiligkreuzsteinach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Heiligkreuzsteinach 8,31 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Heddesbach 280 % und in Wilhelmsfeld 430 %. Die Grundsteuer in Heidelberg wird anhand eines Hebesatzes von 470 % berechnet.

Nachbargemeinden von Heiligkreuzsteinach

HeiligkreuzsteinachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Heddesbach 280 %
Heiligkreuzsteinach 330 %
Schönau 360 %
Wald-Michelbach 365 %
Schriesheim 390 %
Wilhelmsfeld 430 %
Weinheim 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Heiligkreuzsteinach

In Baden-Württemberg bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Heiligkreuzsteinach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 30.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 92,79 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Heiligkreuzsteinach der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Heiligkreuzsteinach

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Heiligkreuzsteinach

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 69 qm und einem Bodenrichtwert von 675,00 € / qm in Heiligkreuzsteinach beträgt der Grundsteuerwert 46.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Heiligkreuzsteinach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 139,64 €.

Grundsteuerwert
46.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
139,64 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Heiligkreuzsteinach

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 243 qm (Bodenrichtwert 110,00 €) in Heiligkreuzsteinach beläuft sich der Grundsteuerwert auf 26.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 80,18 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
26.700,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
80,18 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Heiligkreuzsteinach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Heiligkreuzsteinach (Bodenrichtwert 110,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 314 qm beträgt 34.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 103,60 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
34.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
103,60 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Heidelberg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Heiligkreuzsteinach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Heiligkreuzsteinach aus


Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Heiligkreuzsteinach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Heiligkreuzsteinach

Informieren Sie sich hier, ob Heiligkreuzsteinach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Heiligkreuzsteinach

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Heiligkreuzsteinach

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 351.727,00 €
Gewerbesteuer 407.532,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.533.711,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 63.461,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.608 Einwohnern in Heiligkreuzsteinach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 134,86 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Heiligkreuzsteinach

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Heiligkreuzsteinach 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Heiligkreuzsteinach hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Heiligkreuzsteinach voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Heiligkreuzsteinach (Baden-Württemberg) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)