Grundsteuer Renchen

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Renchen (Stadt in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Renchen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Renchen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Renchen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 365,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Renchen 1,40 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Appenweier 340 % und in Achern 350 %. Die Grundsteuer in Offenburg wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Renchen

RenchenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Rheinau 320 %
Appenweier 340 %
Achern 350 %
Renchen 360 %
Kappelrodeck 360 %
Oberkirch 380 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Renchen

In Baden-Württemberg berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Renchen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 81.100,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 265,68 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Renchen der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Renchen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Renchen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 63 qm und einem Bodenrichtwert von 220,00 € / qm in Renchen beträgt der Grundsteuerwert 13.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Renchen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 45,21 €.

Grundsteuerwert
13.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
45,21 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Renchen

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 534 qm (Bodenrichtwert 190,00 €) in Renchen beläuft sich der Grundsteuerwert auf 101.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 332,19 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
101.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
332,19 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Renchen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Renchen (Bodenrichtwert 190,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 246 qm beträgt 46.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 152,99 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
46.700,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
152,99 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Offenburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Renchen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Renchen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Renchen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Renchen

Informieren Sie sich hier, ob Renchen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Renchen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2021 um 5,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Renchen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.086.221,00 €
Gewerbesteuer 4.144.184,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 4.653.729,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 737.728,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 7.423 Einwohnern in Renchen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 146,33 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Renchen

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Renchen 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Renchen hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Renchen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Renchen (Baden-Württemberg) berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)