Grundsteuer Wüstenrot

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Wüstenrot (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Wüstenrot

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 370 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

370 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Wüstenrot mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Wüstenrot per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 365,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Wüstenrot 1,36 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Spiegelberg 380 % und in Großerlach 360 %. Die Grundsteuer in Heilbronn wird anhand eines Hebesatzes von 450 % berechnet.

Nachbargemeinden von Wüstenrot

WüstenrotGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Großerlach 360 %
Wüstenrot 370 %
Bretzfeld 370 %
Spiegelberg 380 %
Mainhardt 400 %
Oberstenfeld 420 %
Beilstein 440 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Wüstenrot

In Baden-Württemberg ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Wüstenrot berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 133.000,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 370,00 %
=
Grundsteuer 2025 447,81 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Wüstenrot der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Wüstenrot

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Wüstenrot

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 45 qm und einem Bodenrichtwert von 280,00 € / qm in Wüstenrot beträgt der Grundsteuerwert 12.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Wüstenrot beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 42,42 €.

Grundsteuerwert
12.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
42,42 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Wüstenrot

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 365 qm (Bodenrichtwert 250,00 €) in Wüstenrot beläuft sich der Grundsteuerwert auf 91.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 307,07 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
91.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
307,07 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Wüstenrot

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Wüstenrot (Bodenrichtwert 60,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 219 qm beträgt 13.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 44,11 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
13.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
44,11 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Heilbronn festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Wüstenrot.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Wüstenrot aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Wüstenrot mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Wüstenrot

Informieren Sie sich hier, ob Wüstenrot eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Wüstenrot sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Wüstenrot

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Wüstenrot

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 863.792,00 €
Gewerbesteuer 1.479.268,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.978.391,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 253.050,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 6.765 Einwohnern in Wüstenrot betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 127,69 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Wüstenrot

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Wüstenrot 370 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Wüstenrot hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Wüstenrot voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Wüstenrot (Baden-Württemberg) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)