Grundsteuer Königsmoor

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Königsmoor (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Königsmoor

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 450 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

460 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Königsmoor mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Königsmoor per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Königsmoor 17,10 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wistedt 440 % und in Vahlde 550 %. Die Grundsteuer in Hamburg wird anhand eines Hebesatzes von 975 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Königsmoor

In Niedersachsen berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Königsmoor berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 54,43 €
×
Hebesatz 460,00 %
=
Grundsteuer 2025 250,38 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Königsmoor berechnet, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Königsmoor

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Königsmoor

Für eine Wohnung in Königsmoor (Bodenrichtwert 150,00 €, Lage-Faktor 1,34) mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 111 qm und einer Wohnfläche von 207 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 103,02 €. Die Grundsteuer in Königsmoor für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 473,89 €.

Grundsteuermessbetrag
103,02 €
× Hebesatz
460 %
= Grundsteuer
473,89 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Königsmoor

Für ein 112 qm großes Einfamilienhaus in Königsmoor auf einem Grundstück von 347 qm (Bodenrichtwert 50,00 €, Lage-Faktor 0,96) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 50,95 € und die Grundsteuer beträgt damit 234,37 €.

Grundsteuermessbetrag
50,95 €
× Hebesatz
460 %
= Grundsteuer
234,37 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Königsmoor

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Königsmoor (Bodenrichtwert 150,00 €, Lage-Faktor 1,34) mit 169 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 316 qm beträgt 96,19 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 442,47 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
96,19 €
× Hebesatz
460 %
= Grundsteuer
442,47 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Buchholz in der Nordheide festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Königsmoor.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Königsmoor aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Königsmoor mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Königsmoor.

Aktuelles zur Grundsteuer in Königsmoor

Informieren Sie sich hier, ob Königsmoor eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Königsmoor

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2014 um 31,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Königsmoor

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 115.881,00 €
Gewerbesteuer 141.557,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 340.525,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 14.004,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 610 Einwohnern in Königsmoor betrug die Grundsteuer durchschnittlich 189,97 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Königsmoor

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Königsmoor beträgt 460 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Königsmoor ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Königsmoor wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Königsmoor in Niedersachsen liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)