Grundsteuer Neuenstadt am Kocher

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Neuenstadt am Kocher (Stadt in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Neuenstadt am Kocher

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Neuenstadt am Kocher mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Neuenstadt am Kocher per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 382,61 %. Damit liegt der Hebesatz in Neuenstadt am Kocher 6,28 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Langenbrettach 400 % und in Eberstadt 410 %. Die Grundsteuer in Heilbronn wird anhand eines Hebesatzes von 450 % berechnet.

Nachbargemeinden von Neuenstadt am Kocher

Neuenstadt am KocherGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Neckarsulm 320 %
Hardthausen am Kocher 350 %
Neuenstadt am Kocher 360 %
Oedheim 390 %
Langenbrettach 400 %
Eberstadt 410 %
Neudenau 410 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Neuenstadt am Kocher

In Baden-Württemberg ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Neuenstadt am Kocher berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 95.400,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 312,53 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Neuenstadt am Kocher der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Neuenstadt am Kocher

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Neuenstadt am Kocher

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 64 qm und einem Bodenrichtwert von 84,00 € / qm in Neuenstadt am Kocher beträgt der Grundsteuerwert 5.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Neuenstadt am Kocher beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 17,36 €.

Grundsteuerwert
5.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
17,36 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Neuenstadt am Kocher

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 315 qm (Bodenrichtwert 230,00 €) in Neuenstadt am Kocher beläuft sich der Grundsteuerwert auf 72.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 237,18 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
72.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
237,18 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Neuenstadt am Kocher

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Neuenstadt am Kocher (Bodenrichtwert 200,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 342 qm beträgt 68.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 224,08 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
68.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
224,08 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Heilbronn festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Neuenstadt am Kocher.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Neuenstadt am Kocher aus


Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Neuenstadt am Kocher mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Neuenstadt am Kocher

Informieren Sie sich hier, ob Neuenstadt am Kocher eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Neuenstadt am Kocher

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Neuenstadt am Kocher

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.786.369,00 €
Gewerbesteuer 9.447.005,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 6.933.606,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.118.152,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.379 Einwohnern in Neuenstadt am Kocher betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 172,11 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Neuenstadt am Kocher

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Neuenstadt am Kocher 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Neuenstadt am Kocher hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Neuenstadt am Kocher voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Neuenstadt am Kocher (Baden-Württemberg) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)