Grundsteuer Weinstadt

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Weinstadt (Stadt in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Weinstadt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 375 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

450 Prozent (2023)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 251 und 277 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Weinstadt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Weinstadt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 25.000 und bis zu 50.000 Einwohnern 393,36 %. Damit liegt der Hebesatz in Weinstadt 14,40 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Korb 395 % und in Kernen im Remstal 385 %. Die Grundsteuer in Waiblingen wird anhand eines Hebesatzes von 390 % berechnet.

Nachbargemeinden von Weinstadt

WeinstadtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Kernen im Remstal 325 %
Winterbach 360 %
Baltmannsweiler 370 %
Korb 375 %
Remshalden 385 %
Waiblingen 390 %
Weinstadt 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Weinstadt

In Baden-Württemberg ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Weinstadt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 153.100,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 450,00 %
=
Grundsteuer 2025 626,94 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Weinstadt der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Weinstadt

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Weinstadt

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 61 qm und einem Bodenrichtwert von 610,00 € / qm in Weinstadt beträgt der Grundsteuerwert 37.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Weinstadt beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 152,33 €.

Grundsteuerwert
37.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
152,33 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Weinstadt

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 302 qm (Bodenrichtwert 720,00 €) in Weinstadt beläuft sich der Grundsteuerwert auf 217.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 890,25 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
217.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
890,25 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Weinstadt

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Weinstadt (Bodenrichtwert 510,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 212 qm beträgt 108.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 442,67 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
108.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
442,67 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Waiblingen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Weinstadt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Weinstadt aus


Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Weinstadt mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Grundsteuer Hebesatz Weinstadt

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2015 um 9,8 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Weinstadt

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 5.568.360,00 €
Gewerbesteuer 13.049.855,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 19.903.175,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.876.052,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 27.019 Einwohnern in Weinstadt betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 206,09 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Weinstadt

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Weinstadt 450 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Weinstadt hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Weinstadt voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Weinstadt (Baden-Württemberg) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)