Grundsteuer Stinstedt

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Stinstedt (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Stinstedt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 470 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

470 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Stinstedt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Stinstedt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Stinstedt 19,64 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Odisheim 460 % und in Mittelstenahe 470 %. Die Grundsteuer in Bremerhaven wird anhand eines Hebesatzes von 896 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Stinstedt

In Niedersachsen berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Stinstedt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 87,15 €
×
Hebesatz 470,00 %
=
Grundsteuer 2025 409,60 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Stinstedt berechnet, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Stinstedt

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Stinstedt

Für eine Eigentumswohnung in Stinstedt (Bodenrichtwert 51,00 €, Lage-Faktor 1,47) mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 151 qm und einer Wohnfläche von 217 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 120,51 €. Die Grundsteuer in Stinstedt für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 566,40 €.

Grundsteuermessbetrag
120,51 €
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
566,40 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Stinstedt

Für ein 161 qm großes Einfamilienhaus in Stinstedt auf einem Grundstück von 513 qm (Bodenrichtwert 11,00 €, Lage-Faktor 0,93) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 71,48 € und die Grundsteuer beträgt damit 335,96 €.

Grundsteuermessbetrag
71,48 €
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
335,96 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Stinstedt

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Stinstedt (Bodenrichtwert 51,00 €, Lage-Faktor 1,47) mit 154 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 304 qm beträgt 97,10 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 456,37 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
97,10 €
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
456,37 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Cuxhaven festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Stinstedt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Stinstedt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Stinstedt mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Stinstedt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Stinstedt

Informieren Sie sich hier, ob Stinstedt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Stinstedt

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2017 um 4,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Stinstedt

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 103.864,00 €
Gewerbesteuer 105.203,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 251.659,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 6.700,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 546 Einwohnern in Stinstedt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 190,23 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Stinstedt

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Stinstedt beträgt 470 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Stinstedt ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Stinstedt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Stinstedt in Niedersachsen liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)