Grundsteuer Vögelsen

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Vögelsen (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Vögelsen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Vögelsen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Vögelsen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Vögelsen 9,12 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Reppenstedt 400 % und in Mechtersen 390 %. Die Grundsteuer in Lüneburg wird anhand eines Hebesatzes von 490 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Vögelsen

In Niedersachsen ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Vögelsen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 70,98 €
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 255,53 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Vögelsen bestimmt, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Vögelsen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Vögelsen

Für eine Eigentumswohnung in Vögelsen (Bodenrichtwert 124,00 €, Lage-Faktor 0,86) mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 61 qm und einer Wohnfläche von 104 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 33,39 €. Die Grundsteuer in Vögelsen für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 120,20 €.

Grundsteuermessbetrag
33,39 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
120,20 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Vögelsen

Für ein 94 qm großes Einfamilienhaus in Vögelsen auf einem Grundstück von 299 qm (Bodenrichtwert 200,00 €, Lage-Faktor 1,00) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 44,86 € und die Grundsteuer beträgt damit 161,50 €.

Grundsteuermessbetrag
44,86 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
161,50 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Vögelsen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Vögelsen (Bodenrichtwert 124,00 €, Lage-Faktor 0,86) mit 83 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 151 qm beträgt 30,17 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 108,61 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
30,17 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
108,61 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Lüneburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Vögelsen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Vögelsen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Vögelsen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Vögelsen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Vögelsen

Informieren Sie sich hier, ob Vögelsen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Vögelsen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2016 um 9,1 % gestiegen.

Steueraufkommen Vögelsen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 367.331,00 €
Gewerbesteuer 472.351,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.484.392,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 46.750,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.455 Einwohnern in Vögelsen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 149,63 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Vögelsen

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Vögelsen beträgt 360 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Vögelsen ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Vögelsen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Vögelsen in Niedersachsen liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)