Grundsteuer Weste

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Weste (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Weste

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 380 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Weste mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Weste per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Weste 3,38 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Himbergen 420 % und in Oetzen 410 %. Die Grundsteuer in Lüneburg wird anhand eines Hebesatzes von 490 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Weste

In Niedersachsen bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Weste berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 45,04 €
×
Hebesatz 380,00 %
=
Grundsteuer 2025 171,15 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Weste ermittelt, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Weste

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Weste

Für eine Wohnung in Weste (Bodenrichtwert 96,00 €, Lage-Faktor 1,44) mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 71 qm und einer Wohnfläche von 134 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 71,60 €. Die Grundsteuer in Weste für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 272,08 €.

Grundsteuermessbetrag
71,60 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
272,08 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Weste

Für ein 199 qm großes Einfamilienhaus in Weste auf einem Grundstück von 545 qm (Bodenrichtwert 42,00 €, Lage-Faktor 1,12) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 102,41 € und die Grundsteuer beträgt damit 389,16 €.

Grundsteuermessbetrag
102,41 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
389,16 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Weste

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Weste (Bodenrichtwert 96,00 €, Lage-Faktor 1,44) mit 130 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 198 qm beträgt 76,92 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 292,30 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
76,92 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
292,30 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Uelzen-Lüchow festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Weste.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Weste aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Weste mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Weste.

Grundsteuer Hebesatz Weste

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2009 um 11,8 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Weste

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 152.145,00 €
Gewerbesteuer 112.085,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 379.061,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 17.827,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 941 Einwohnern in Weste betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 161,68 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Weste

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Weste beträgt 380 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Weste ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Weste wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Weste in Niedersachsen liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)