Grundsteuer Hohenroda

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Hohenroda (Gemeinde in Hessen).

Grundsteuer Hebesatz Hohenroda

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 520 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

520 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Hohenroda mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Hohenroda per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Hessen mit bis zu 5.000 Einwohnern 498,15 %. Damit liegt der Hebesatz in Hohenroda 4,39 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Buttlar 389 % und in Unterbreizbach 389 %. Die Grundsteuer in Fulda wird anhand eines Hebesatzes von 340 % berechnet.

Nachbargemeinden von Hohenroda

HohenrodaGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Eiterfeld 365 %
Philippsthal (Werra) 380 %
Buttlar 389 %
Unterbreizbach 389 %
Friedewald 450 %
Hohenroda 520 %
Schenklengsfeld 575 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Hohenroda

In Hessen berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächen-Faktor-Modell wie folgt:

Grundsteuer Hohenroda berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 39,00 €
×
Hebesatz 520 %
=
Grundsteuer 2025 202,80 Euro

Wie sich die Höhe des Grundsteuermessbetrags in Hohenroda ermittelt, hängt in Hessen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Hohenroda

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Hohenroda

Für eine in Hohenroda gelegene Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 52 qm, einem Bodenrichtwert von 40,00 € (durchschnittlicher Bodenrichtwert 25,00 €, Faktor 1,15) und einer Wohnfläche von 93 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 39,00 €. Für die Eigentumswohnung beläuft sich die Grundsteuer in Hohenroda damit ab 2025 auf 202,80 €.

Grundsteuermessbetrag
39,00 €
× Hebesatz
520 %
= Grundsteuer
202,80 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Hohenroda

Für ein Einfamilienhaus in Hohenroda, das 128 qm groß ist und auf einem Grundstück von 442 qm liegt, beläuft sich der Grundsteuermessbetrag bei einem Bodenrichtwert von 26,00 € (durchschnittlicher Bodenrichtwert 25,00 €, Faktor 1,01) auf 63,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer damit 327,60 €.

Grundsteuermessbetrag
63,00 €
× Hebesatz
520 %
= Grundsteuer
327,60 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Hohenroda

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Hohenroda mit 118 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 211 qm (Bodenrichtwert 40,00 €, durchschnittlicher Bodenrichtwert 25,00 € und Faktor 1,15) beträgt 57,00 €. Die ab 2025 fällige Grundsteuer für das Zweifamilienhaus beträgt damit 296,40 €.

Grundsteuermessbetrag
57,00 €
× Hebesatz
520 %
= Grundsteuer
296,40 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Verwaltungsstelle Bad Hersfeld festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Hohenroda.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Hohenroda aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Hohenroda mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Hohenroda.

Aktuelles zur Grundsteuer in Hohenroda

Informieren Sie sich hier, ob Hohenroda eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Hohenroda

Gesunkener Hebesatz:

Die Grundsteuer B ist seit 2020 um -5,5 % gefallen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Hohenroda

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 628.843,00 €
Gewerbesteuer 3.935.232,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.568.943,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 156.824,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.071 Einwohnern in Hohenroda betrug die Grundsteuer durchschnittlich 204,77 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Hohenroda

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Hohenroda beträgt 520 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Hohenroda ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Hohenroda wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)