Grundsteuer Kutenholz

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Grundsteuer in Kutenholz (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Kutenholz

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kutenholz mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kutenholz per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Kutenholz 1,82 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Farven 380 % und in Brest 400 %. Die Grundsteuer in Bremen wird anhand eines Hebesatzes von 755 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kutenholz

In Niedersachsen ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Kutenholz berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 60,25 €
×
Hebesatz 400,00 %
=
Grundsteuer 2025 241,00 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Kutenholz ermittelt, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Kutenholz

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Kutenholz

Für eine Eigentumswohnung in Kutenholz (Bodenrichtwert 99,00 €, Lage-Faktor 1,21) mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 126 qm und einer Wohnfläche von 189 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 86,12 €. Die Grundsteuer in Kutenholz für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 344,48 €.

Grundsteuermessbetrag
86,12 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
344,48 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kutenholz

Für ein 91 qm großes Einfamilienhaus in Kutenholz auf einem Grundstück von 248 qm (Bodenrichtwert 66,00 €, Lage-Faktor 1,07) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 44,68 € und die Grundsteuer beträgt damit 178,72 €.

Grundsteuermessbetrag
44,68 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
178,72 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kutenholz

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Kutenholz (Bodenrichtwert 99,00 €, Lage-Faktor 1,21) mit 126 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 196 qm beträgt 62,84 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 251,36 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
62,84 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
251,36 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Stade festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Kutenholz.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kutenholz aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Kutenholz mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Kutenholz.

Aktuelles zur Grundsteuer in Kutenholz

Informieren Sie sich hier, ob Kutenholz eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Kutenholz

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Kutenholz

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 780.200,00 €
Gewerbesteuer 3.674.645,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.263.354,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 171.056,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.630 Einwohnern in Kutenholz betrug die Grundsteuer durchschnittlich 168,51 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kutenholz

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Kutenholz beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Kutenholz ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Kutenholz wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Kutenholz in Niedersachsen liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)