Grundsteuer Fehl-Ritzhausen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Fehl-Ritzhausen (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Fehl-Ritzhausen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Fehl-Ritzhausen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Fehl-Ritzhausen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Fehl-Ritzhausen 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Stockhausen-Illfurth 465 % und in Hof 465 %. Die Grundsteuer in Siegen wird anhand eines Hebesatzes von 684 % berechnet.

Nachbargemeinden von Fehl-Ritzhausen

Fehl-RitzhausenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Fehl-Ritzhausen 365 %
Hof 365 %
Höhn 365 %
Niederroßbach 365 %
Nisterau 365 %
Oberroßbach 365 %
Stockhausen-Illfurth 365 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Fehl-Ritzhausen

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Fehl-Ritzhausen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 100.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 114,17 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Fehl-Ritzhausen ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Fehl-Ritzhausen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Fehl-Ritzhausen

Für eine Wohnung mit 157 qm Wohnfläche, Baujahr 1974, einer anteiligen Grundstücksfläche von 83 qm und einem Bodenrichtwert von 70,00 € / qm in Fehl-Ritzhausen (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 136.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Fehl-Ritzhausen beläuft sich damit ab 2025 auf 154,90 €.

Grundsteuerwert
136.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
154,90 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Fehl-Ritzhausen

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1963) auf einem Grundstück von 291 qm (Bodenrichtwert 30,00 €) und einer Wohnungsfläche von 112 qm in Fehl-Ritzhausen (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 92.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 105,12 €.

Grundsteuerwert
92.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
105,12 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Fehl-Ritzhausen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1984) in Fehl-Ritzhausen (Bodenrichtwert 30,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 241 qm und einer Wohnfläche von 149 qm beträgt 152.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 172,78 €.

Grundsteuerwert
152.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
172,78 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Fehl-Ritzhausen

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Fehl-Ritzhausen mit einem Bodenwert von 121.310,00 Euro (Grundstücksfläche 1.733 qm × 70,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 572.692,25 Euro (Baujahr 1983, Normalherstellungskosten 1.334,00 Euro, Brutto-Gundfläche 963 qm), beträgt der Grundsteuerwert 520.500,00 Euro.

Grundsteuerwert
520.500,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
645,94 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Fehl-Ritzhausen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Fehl-Ritzhausen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Fehl-Ritzhausen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Fehl-Ritzhausen.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Fehl-Ritzhausen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Fehl-Ritzhausen

Informieren Sie sich hier, ob Fehl-Ritzhausen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Fehl-Ritzhausen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Steueraufkommen Fehl-Ritzhausen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 65.623,00 €
Gewerbesteuer 159.605,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 398.862,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 19.862,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 753 Einwohnern in Fehl-Ritzhausen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 87,15 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Fehl-Ritzhausen

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Fehl-Ritzhausen beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Fehl-Ritzhausen ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Fehl-Ritzhausen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Fehl-Ritzhausen in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)