Grundsteuer Kleinostheim

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Kleinostheim (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Kleinostheim

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

320 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kleinostheim mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kleinostheim per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 344,88 %. Damit liegt der Hebesatz in Kleinostheim 7,78 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Stockstadt am Main 330 % und in Mainaschaff 310 %. Die Grundsteuer in Aschaffenburg wird anhand eines Hebesatzes von 400 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kleinostheim

KleinostheimGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Karlstein am Main 275 %
Mainaschaff 310 %
Kleinostheim 320 %
Johannesberg 320 %
Stockstadt am Main 330 %
Mainhausen 394 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kleinostheim

In Bayern berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Kleinostheim berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 85,84 €
×
Hebesatz 320,00 %
=
Grundsteuer 2025 274,69 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Kleinostheim bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Kleinostheim

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Kleinostheim

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 66 qm (Wohnfläche 117 qm) in Kleinostheim beträgt der Grundsteuermessbetrag 43,59 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kleinostheim beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 139,49 €.

Grundsteuermessbetrag
43,59 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
139,49 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kleinostheim

Für ein 103 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 353 qm in Kleinostheim beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 50,16 € und die Grundsteuer beträgt damit 160,51 €.

Grundsteuermessbetrag
50,16 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
160,51 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kleinostheim

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Kleinostheim mit 86 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 133 qm beträgt 35,42 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 113,34 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
35,42 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
113,34 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Aschaffenburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Kleinostheim.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kleinostheim aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Kleinostheim.

Aktuelles zur Grundsteuer in Kleinostheim

Informieren Sie sich hier, ob Kleinostheim eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Kleinostheim

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Kleinostheim

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.176.521,00 €
Gewerbesteuer 9.384.024,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 5.770.327,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.491.026,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 8.217 Einwohnern in Kleinostheim betrug die Grundsteuer durchschnittlich 143,18 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kleinostheim

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Kleinostheim beträgt 320 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Kleinostheim hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Kleinostheim wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Kleinostheim (Bayern) berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)