Grundsteuer Rosengarten

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Rosengarten (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Rosengarten

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 370 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

390 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Rosengarten mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Rosengarten per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 400,08 %. Damit liegt der Hebesatz in Rosengarten 2,58 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Buchholz in der Nordheide 400 % und in Harmstorf 300 %. Die Grundsteuer in Hamburg wird anhand eines Hebesatzes von 540 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rosengarten

In Niedersachsen bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Rosengarten berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 64,31 €
×
Hebesatz 390,00 %
=
Grundsteuer 2025 250,81 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Rosengarten bestimmt, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Rosengarten

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Rosengarten

Für eine Wohnung in Rosengarten (Bodenrichtwert 1.157,00 €, Lage-Faktor 1,43) mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 50 qm und einer Wohnfläche von 77 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 41,39 €. Die Grundsteuer in Rosengarten für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 161,42 €.

Grundsteuermessbetrag
41,39 €
× Hebesatz
390 %
= Grundsteuer
161,42 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rosengarten

Für ein 136 qm großes Einfamilienhaus in Rosengarten auf einem Grundstück von 354 qm (Bodenrichtwert 260,00 €, Lage-Faktor 0,91) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 56,19 € und die Grundsteuer beträgt damit 219,14 €.

Grundsteuermessbetrag
56,19 €
× Hebesatz
390 %
= Grundsteuer
219,14 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rosengarten

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Rosengarten (Bodenrichtwert 1.157,00 €, Lage-Faktor 1,43) mit 126 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 220 qm beträgt 75,63 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 294,96 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
75,63 €
× Hebesatz
390 %
= Grundsteuer
294,96 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Buchholz in der Nordheide festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Rosengarten.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rosengarten aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Rosengarten mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Rosengarten.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rosengarten

Informieren Sie sich hier, ob Rosengarten eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Rosengarten sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Rosengarten

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2019 um 8,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rosengarten

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 2.480.732,00 €
Gewerbesteuer 6.536.077,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 10.439.898,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 591.422,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 13.731 Einwohnern in Rosengarten betrug die Grundsteuer durchschnittlich 180,67 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rosengarten

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Rosengarten beträgt 390 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Rosengarten ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Rosengarten wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Rosengarten in Niedersachsen liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)