Grundsteuer Farnstädt

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Farnstädt (Gemeinde in Sachsen-Anhalt).

Grundsteuer Hebesatz Farnstädt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Farnstädt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Farnstädt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Sachsen-Anhalt mit bis zu 5.000 Einwohnern 377,83 %. Damit liegt der Hebesatz in Farnstädt 4,95 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Querfurt 416 % und in Lutherstadt Eisleben 433 %. Die Grundsteuer in Halle (Saale) wird anhand eines Hebesatzes von 500 % berechnet.

Nachbargemeinden von Farnstädt

FarnstädtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Obhausen 320 %
Farnstädt 360 %
Seegebiet Mansfelder Land 360 %
Schraplau 405 %
Querfurt 416 %
Lutherstadt Eisleben 433 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Farnstädt

In Sachsen-Anhalt berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Farnstädt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 125.200,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 360 %
=
Grundsteuer 2025 139,72 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Farnstädt kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Farnstädt

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Farnstädt

Für eine Wohnung mit 118 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1940, einer anteiligen Grundstücksfläche von 59 qm und einem Bodenrichtwert von 54,00 € / qm in Farnstädt (Mietniveaustufe 2) beträgt der Grundsteuerwert 89.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Farnstädt beläuft sich damit ab 2025 auf 99,99 €.

Grundsteuerwert
89.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
99,99 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Farnstädt

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1983) auf einem Grundstück von 247 qm (Bodenrichtwert 16,00 €) und einer Wohnfläche von 92 qm in Farnstädt (Mietniveaustufe 2) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 106.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 118,41 €.

Grundsteuerwert
106.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
118,41 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Farnstädt

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1919) in Farnstädt (Bodenrichtwert 12,00 €, Mietniveaustufe 2) mit einer Grundstücksfläche von 212 qm und einer Wohnfläche von 114 qm beträgt 69.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 78,01 €.

Grundsteuerwert
69.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
78,01 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Farnstädt

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Farnstädt mit einem Bodenwert von 48.006,00 Euro (Grundstücksfläche 889 qm × 54,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.675.663,74 Euro (Baujahr 2021, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 890 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.498.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.498.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
1.833,55 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Merseburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Farnstädt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Farnstädt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Farnstädt mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Farnstädt.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Farnstädt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Farnstädt

Informieren Sie sich hier, ob Farnstädt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Farnstädt sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Farnstädt

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2015 um 5,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Farnstädt

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 191.511,00 €
Gewerbesteuer 843.955,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 442.688,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 81.876,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.475 Einwohnern in Farnstädt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 129,84 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Farnstädt

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Farnstädt beträgt 360 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Farnstädt ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Farnstädt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Farnstädt in Sachsen-Anhalt liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)