Grundsteuer Stockum-Püschen

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Stockum-Püschen (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Stockum-Püschen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Stockum-Püschen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Stockum-Püschen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Stockum-Püschen 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Bellingen 415 % und in Rotenhain 490 %. Die Grundsteuer in Siegen wird anhand eines Hebesatzes von 585 % berechnet.

Nachbargemeinden von Stockum-Püschen

Stockum-PüschenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Stockum-Püschen 365 %
Dreisbach 365 %
Langenhahn 365 %
Nistertal 365 %
Bellingen 415 %
Ailertchen 490 %
Enspel 490 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Stockum-Püschen

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Stockum-Püschen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 112.100,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 126,84 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Stockum-Püschen berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Stockum-Püschen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Stockum-Püschen

Für eine Eigentumswohnung mit 133 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1996, einer anteiligen Grundstücksgröße von 73 qm und einem Bodenrichtwert von 30,00 € / qm in Stockum-Püschen (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 167.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Stockum-Püschen beläuft sich damit ab 2025 auf 189,75 €.

Grundsteuerwert
167.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
189,75 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Stockum-Püschen

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1932) auf einem Grundstück von 278 qm (Bodenrichtwert 45,00 €) und einer Wohnungsfläche von 101 qm in Stockum-Püschen (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 80.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 90,52 €.

Grundsteuerwert
80.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
90,52 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Stockum-Püschen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1982) in Stockum-Püschen (Bodenrichtwert 44,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 168 qm und einer Wohnfläche von 92 qm beträgt 104.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 117,79 €.

Grundsteuerwert
104.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
117,79 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Stockum-Püschen

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Stockum-Püschen mit einem Bodenwert von 33.960,00 Euro (Grundstücksfläche 1.132 qm × 30,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.401.483,71 Euro (Baujahr 2004, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.258 qm), beträgt der Grundsteuerwert 933.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
933.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.157,85 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Stockum-Püschen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Stockum-Püschen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Stockum-Püschen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Stockum-Püschen.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Stockum-Püschen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Stockum-Püschen

Informieren Sie sich hier, ob Stockum-Püschen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Stockum-Püschen sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Stockum-Püschen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2016 um 8 % gestiegen.

Steueraufkommen Stockum-Püschen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 67.229,00 €
Gewerbesteuer 395.300,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 322.246,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 25.290,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 635 Einwohnern in Stockum-Püschen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 105,87 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Stockum-Püschen

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Stockum-Püschen beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Stockum-Püschen ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Stockum-Püschen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Stockum-Püschen in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)