Grundsteuer Wernersberg

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Wernersberg (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Wernersberg

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 323 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

403 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Wernersberg mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Wernersberg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Wernersberg 2,07 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Völkersweiler 375 % und in Gossersweiler-Stein 365 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Wernersberg

WernersbergGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Lug 365 %
Rinnthal 365 %
Spirkelbach 365 %
Völkersweiler 375 %
Wernersberg 403 %
Annweiler am Trifels 465 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Wernersberg

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Wernersberg berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 177.400,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 403 %
=
Grundsteuer 2025 221,63 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Wernersberg kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Wernersberg

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Wernersberg

Für eine Wohnung mit 209 qm Wohnfläche, Baujahr 1979, einer anteiligen Grundstücksgröße von 125 qm und einem Bodenrichtwert von 298,00 € / qm in Wernersberg (Mietniveaustufe 2) beträgt der Grundsteuerwert 243.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Wernersberg beläuft sich damit ab 2025 auf 303,58 €.

Grundsteuerwert
243.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
403 %
= Grundsteuer
303,58 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Wernersberg

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1919) auf einem Grundstück von 420 qm (Bodenrichtwert 165,00 €) und einer Wohnfläche von 154 qm in Wernersberg (Mietniveaustufe 2) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 163.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 204,51 €.

Grundsteuerwert
163.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
403 %
= Grundsteuer
204,51 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Wernersberg

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1991) in Wernersberg (Bodenrichtwert 298,00 €, Mietniveaustufe 2) mit einer Grundstücksfläche von 184 qm und einer Wohnfläche von 104 qm beträgt 158.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 197,39 €.

Grundsteuerwert
158.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
403 %
= Grundsteuer
197,39 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Wernersberg

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Wernersberg mit einem Bodenwert von 319.158,00 Euro (Grundstücksfläche 1.071 qm × 298,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 708.282,94 Euro (Baujahr 1982, Normalherstellungskosten 1.334,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.191 qm), beträgt der Grundsteuerwert 770.500,00 Euro.

Grundsteuerwert
770.500,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
403 %
= Grundsteuer
1.055,74 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Landau festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Wernersberg.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Wernersberg aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Wernersberg mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Wernersberg.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Wernersberg.

Aktuelles zur Grundsteuer in Wernersberg

Informieren Sie sich hier, ob Wernersberg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Wernersberg

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 10,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Wernersberg

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 117.237,00 €
Gewerbesteuer 154.953,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 567.252,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 6.889,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.090 Einwohnern in Wernersberg betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 107,56 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Wernersberg

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Wernersberg beträgt 403 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Wernersberg ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Wernersberg wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Wernersberg in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)