Grundsteuer Winterborn

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Winterborn (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Winterborn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Winterborn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Winterborn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Winterborn 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Münsterappel 500 % und in Oberhausen an der Appel 400 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Winterborn

WinterbornGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Winterborn 365 %
Fürfeld 410 %
Niederhausen an der Appel 418 %
Alsenz 420 %
Hochstätten 420 %
Kalkofen 420 %
Münsterappel 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Winterborn

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Winterborn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 119.200,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 134,87 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Winterborn ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Winterborn

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Winterborn

Für eine Eigentumswohnung mit 130 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1972, einer anteiligen Grundstücksgröße von 74 qm und einem Bodenrichtwert von 96,00 € / qm in Winterborn (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 110.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Winterborn beläuft sich damit ab 2025 auf 124,58 €.

Grundsteuerwert
110.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
124,58 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Winterborn

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1909) auf einem Grundstück von 416 qm (Bodenrichtwert 40,00 €) und einer Wohnungsfläche von 164 qm in Winterborn (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 126.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 142,91 €.

Grundsteuerwert
126.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
142,91 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Winterborn

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1966) in Winterborn (Bodenrichtwert 96,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 357 qm und einer Wohnfläche von 210 qm beträgt 159.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 180,25 €.

Grundsteuerwert
159.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
180,25 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Winterborn

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Winterborn mit einem Bodenwert von 164.928,00 Euro (Grundstücksfläche 1.718 qm × 96,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.303.714,15 Euro (Baujahr 2015, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.011 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.357.700,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.357.700,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.684,91 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Kaiserslautern festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Winterborn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Winterborn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Winterborn mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Winterborn.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Winterborn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Winterborn

Informieren Sie sich hier, ob Winterborn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Winterborn

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Steueraufkommen Winterborn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 16.706,00 €
Gewerbesteuer 74.431,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 73.087,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 716,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 170 Einwohnern in Winterborn betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 98,27 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Winterborn

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Winterborn beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Winterborn ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Winterborn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Winterborn in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)