Grundsteuer Gusborn

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Gusborn (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Gusborn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 460 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

460 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Gusborn mitteilen.

Idee | EJZ (Elbe-Jeetzel-Zeitung)

Zu den aktuellen News

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Gusborn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Gusborn 17,10 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Langendorf 470 % und in Damnatz 400 %. Die Grundsteuer in Schwerin wird anhand eines Hebesatzes von 595 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Gusborn

In Niedersachsen bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Gusborn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 99,25 €
×
Hebesatz 460,00 %
=
Grundsteuer 2025 456,55 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Gusborn berechnet, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Gusborn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Gusborn

Für eine Wohnung in Gusborn (Bodenrichtwert 96,00 €, Lage-Faktor 1,71) mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 45 qm und einer Wohnfläche von 91 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 57,52 €. Die Grundsteuer in Gusborn für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 264,59 €.

Grundsteuermessbetrag
57,52 €
× Hebesatz
460 %
= Grundsteuer
264,59 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Gusborn

Für ein 80 qm großes Einfamilienhaus in Gusborn auf einem Grundstück von 225 qm (Bodenrichtwert 18,00 €, Lage-Faktor 1,03) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 38,11 € und die Grundsteuer beträgt damit 175,31 €.

Grundsteuermessbetrag
38,11 €
× Hebesatz
460 %
= Grundsteuer
175,31 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Gusborn

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Gusborn (Bodenrichtwert 96,00 €, Lage-Faktor 1,71) mit 142 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 252 qm beträgt 102,21 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 470,17 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
102,21 €
× Hebesatz
460 %
= Grundsteuer
470,17 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Uelzen-Lüchow festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Gusborn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Gusborn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Gusborn mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Gusborn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Gusborn

Informieren Sie sich hier, ob Gusborn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Gusborn

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2017 um 15 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Gusborn

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 214.276,00 €
Gewerbesteuer 122.290,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 462.816,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 14.532,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.231 Einwohnern in Gusborn betrug die Grundsteuer durchschnittlich 174,07 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Gusborn

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Gusborn beträgt 460 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Gusborn ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Gusborn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Gusborn in Niedersachsen liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)