Grundsteuer Impflingen

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Impflingen (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Impflingen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

385 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Impflingen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Impflingen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Impflingen 2,55 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Billigheim-Ingenheim 365 % und in Rohrbach 365 %. Die Grundsteuer in Neustadt an der Weinstraße wird anhand eines Hebesatzes von 505 % berechnet.

Nachbargemeinden von Impflingen

ImpflingenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Billigheim-Ingenheim 365 %
Rohrbach 365 %
Impflingen 385 %
Insheim 465 %
Landau in der Pfalz 495 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Impflingen

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Impflingen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 322.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 385 %
=
Grundsteuer 2025 384,55 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Impflingen bestimmt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Impflingen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Impflingen

Für eine Wohnung mit 88 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1949, einer anteiligen Grundstücksgröße von 55 qm und einem Bodenrichtwert von 185,00 € / qm in Impflingen (Mietniveaustufe 2) beträgt der Grundsteuerwert 82.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Impflingen beläuft sich damit ab 2025 auf 98,82 €.

Grundsteuerwert
82.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
98,82 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Impflingen

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1919) auf einem Grundstück von 218 qm (Bodenrichtwert 185,00 €) und einer Wohnfläche von 84 qm in Impflingen (Mietniveaustufe 2) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 103.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 123,41 €.

Grundsteuerwert
103.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
123,41 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Impflingen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1973) in Impflingen (Bodenrichtwert 260,00 €, Mietniveaustufe 2) mit einer Grundstücksfläche von 231 qm und einer Wohnfläche von 137 qm beträgt 156.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 186,78 €.

Grundsteuerwert
156.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
186,78 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Impflingen

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Impflingen mit einem Bodenwert von 204.795,00 Euro (Grundstücksfläche 1.107 qm × 185,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.027.550,98 Euro (Baujahr 2003, Normalherstellungskosten 1.427,00 Euro, Brutto-Gundfläche 923 qm), beträgt der Grundsteuerwert 924.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
924.200,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
1.209,79 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Landau festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Impflingen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Impflingen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Impflingen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Impflingen.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Impflingen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Impflingen

Informieren Sie sich hier, ob Impflingen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Impflingen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2016 um 5,5 % gestiegen.

Steueraufkommen Impflingen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 110.260,00 €
Gewerbesteuer 58.689,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 569.951,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 8.014,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 907 Einwohnern in Impflingen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 121,57 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Impflingen

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Impflingen beträgt 385 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Impflingen ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Impflingen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Impflingen in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)