Grundsteuer Winden

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Winden (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Winden

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Winden mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Winden per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Winden 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Hergersweiler 465 % und in Freckenfeld 400 %. Die Grundsteuer in Neustadt an der Weinstraße wird anhand eines Hebesatzes von 505 % berechnet.

Nachbargemeinden von Winden

WindenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Winden 365 %
Billigheim-Ingenheim 365 %
Steinweiler 365 %
Freckenfeld 400 %
Kandel 400 %
Minfeld 400 %
Hergersweiler 465 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Winden

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Winden berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 165.800,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 187,60 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Winden berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Winden

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Winden

Für eine Eigentumswohnung mit 60 qm Wohnfläche, Baujahr 1901, einer anteiligen Grundstücksfläche von 30 qm und einem Bodenrichtwert von 298,00 € / qm in Winden (Mietniveaustufe 2) beträgt der Grundsteuerwert 55.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Winden beläuft sich damit ab 2025 auf 62,80 €.

Grundsteuerwert
55.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
62,80 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Winden

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1993) auf einem Grundstück von 263 qm (Bodenrichtwert 260,00 €) und einer Wohnfläche von 82 qm in Winden (Mietniveaustufe 2) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 164.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 186,13 €.

Grundsteuerwert
164.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
186,13 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Winden

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1954) in Winden (Bodenrichtwert 298,00 €, Mietniveaustufe 2) mit einer Grundstücksfläche von 258 qm und einer Wohnfläche von 136 qm beträgt 151.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 171,54 €.

Grundsteuerwert
151.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
171,54 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Winden

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Winden mit einem Bodenwert von 550.704,00 Euro (Grundstücksfläche 1.848 qm × 298,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 606.543,88 Euro (Baujahr 1992, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 973 qm), beträgt der Grundsteuerwert 867.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
867.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.077,08 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Landau festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Winden.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Winden aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Winden mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Winden.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Winden.

Aktuelles zur Grundsteuer in Winden

Informieren Sie sich hier, ob Winden eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Winden

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2013 um 4,3 % gestiegen.

Steueraufkommen Winden

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 99.012,00 €
Gewerbesteuer 318.115,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 684.772,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 22.820,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.090 Einwohnern in Winden betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 90,84 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Winden

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Winden beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Winden ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Winden wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Winden in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)