Grundsteuer Oberstreit

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Oberstreit (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Oberstreit

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Oberstreit mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Oberstreit per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Oberstreit 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Staudernheim 465 % und in Boos 400 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Oberstreit

OberstreitGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Oberstreit 400 %
Boos 400 %
Waldböckelheim 400 %
Staudernheim 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Oberstreit

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Oberstreit berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 115.500,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 143,22 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Oberstreit ermittelt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Oberstreit

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Oberstreit

Für eine Eigentumswohnung mit 115 qm Wohnfläche, Baujahr 2001, einer anteiligen Grundstücksgröße von 66 qm und einem Bodenrichtwert von 65,00 € / qm in Oberstreit (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 197.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Oberstreit beläuft sich damit ab 2025 auf 244,53 €.

Grundsteuerwert
197.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
244,53 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Oberstreit

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1910) auf einem Grundstück von 361 qm (Bodenrichtwert 65,00 €) und einer Wohnfläche von 107 qm in Oberstreit (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 90.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 111,97 €.

Grundsteuerwert
90.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
111,97 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Oberstreit

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1914) in Oberstreit (Bodenrichtwert 75,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 197 qm und einer Wohnfläche von 122 qm beträgt 86.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 107,38 €.

Grundsteuerwert
86.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
107,38 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Oberstreit

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Oberstreit mit einem Bodenwert von 131.755,00 Euro (Grundstücksfläche 2.027 qm × 65,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 735.343,32 Euro (Baujahr 1995, Normalherstellungskosten 1.427,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.067 qm), beträgt der Grundsteuerwert 606.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
606.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
825,40 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Bad Kreuznach festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Oberstreit.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Oberstreit aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Oberstreit mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Oberstreit.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Oberstreit.

Grundsteuer Hebesatz Oberstreit

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 9,6 % gestiegen.

Steueraufkommen Oberstreit

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 22.976,00 €
Gewerbesteuer 33.591,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 144.097,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.151,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 284 Einwohnern in Oberstreit betrug die Grundsteuer durchschnittlich 80,90 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Oberstreit

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Oberstreit beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Oberstreit ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Oberstreit wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Oberstreit in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)