Grundsteuer Schönborn

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Schönborn (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Schönborn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 500 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

500 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Schönborn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Schönborn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Schönborn 26,64 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Ransweiler 420 % und in Bisterschied 500 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Schönborn

SchönbornGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Dörrmoschel 420 %
Katzenbach 420 %
Ransweiler 420 %
Schönborn 500 %
Bisterschied 500 %
Rockenhausen 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Schönborn

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Schönborn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 114.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 500 %
=
Grundsteuer 2025 178,10 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Schönborn berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Schönborn

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Schönborn

Für eine Eigentumswohnung mit 111 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1911, einer anteiligen Grundstücksgröße von 77 qm und einem Bodenrichtwert von 197,00 € / qm in Schönborn (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 92.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Schönborn beläuft sich damit ab 2025 auf 143,06 €.

Grundsteuerwert
92.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
143,06 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Schönborn

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1909) auf einem Grundstück von 317 qm (Bodenrichtwert 45,00 €) und einer Wohnungsfläche von 103 qm in Schönborn (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 82.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 127,41 €.

Grundsteuerwert
82.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
127,41 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Schönborn

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1905) in Schönborn (Bodenrichtwert 197,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 221 qm und einer Wohnfläche von 124 qm beträgt 107.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 166,78 €.

Grundsteuerwert
107.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
166,78 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Schönborn

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Schönborn mit einem Bodenwert von 217.882,00 Euro (Grundstücksfläche 1.106 qm × 197,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 543.458,08 Euro (Baujahr 1988, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.006 qm), beträgt der Grundsteuerwert 609.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
609.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
1.035,30 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Kaiserslautern festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Schönborn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Schönborn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Schönborn mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Schönborn.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Schönborn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Schönborn

Informieren Sie sich hier, ob Schönborn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Schönborn sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Schönborn

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2020 um 35,1 % gestiegen.

Steueraufkommen Schönborn

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 21.475,00 €
Gewerbesteuer 24.881,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 77.862,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 472,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 113 Einwohnern in Schönborn betrug die Grundsteuer durchschnittlich 190,04 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Schönborn

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Schönborn beträgt 500 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Schönborn ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Schönborn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Schönborn in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)