Grundsteuer Schopp

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Schopp (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Schopp

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 450 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 257 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

470 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 693 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Schopp mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Schopp per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,69 %. Damit liegt der Hebesatz in Schopp 1,58 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Krickenbach 514 % und in Geiselberg 465 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Schopp

SchoppGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Geiselberg 465 %
Horbach 465 %
Schmalenberg 465 %
Schopp 470 %
Linden 485 %
Trippstadt 492 %
Stelzenberg 493 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Schopp

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Schopp berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 241.400,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 470 %
=
Grundsteuer 2025 351,72 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Schopp berechnet, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Schopp

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Schopp

Für eine Eigentumswohnung mit 105 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1997, einer anteiligen Grundstücksfläche von 52 qm und einem Bodenrichtwert von 115,00 € / qm in Schopp (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 134.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Schopp beläuft sich damit ab 2025 auf 195,53 €.

Grundsteuerwert
134.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
195,53 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Schopp

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1949) auf einem Grundstück von 571 qm (Bodenrichtwert 130,00 €) und einer Wohnfläche von 168 qm in Schopp (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 171.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 249,15 €.

Grundsteuerwert
171.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
249,15 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Schopp

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1959) in Schopp (Bodenrichtwert 115,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 231 qm und einer Wohnfläche von 126 qm beträgt 101.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 147,59 €.

Grundsteuerwert
101.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
147,59 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Schopp

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Schopp mit einem Bodenwert von 168.590,00 Euro (Grundstücksfläche 1.466 qm × 115,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 464.769,07 Euro (Baujahr 1982, Normalherstellungskosten 1.066,00 Euro, Brutto-Gundfläche 978 qm), beträgt der Grundsteuerwert 538.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
538.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
823,59 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Kusel-Landstuhl festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Schopp.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Schopp aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Schopp mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Schopp.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Schopp.

Aktuelles zur Grundsteuer in Schopp

Informieren Sie sich hier, ob Schopp eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Schopp

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2022 um 4,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Schopp

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 245.263,00 €
Gewerbesteuer 345.544,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 838.420,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 53.896,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.472 Einwohnern in Schopp betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 166,62 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Schopp

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Schopp beträgt 470 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Schopp ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Schopp wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Schopp in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)