Grundsteuer Stein-Wingert

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Stein-Wingert (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Stein-Wingert

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Stein-Wingert mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Stein-Wingert per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Stein-Wingert 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Idelberg 420 % und in Heimborn 390 %. Die Grundsteuer in Siegen wird anhand eines Hebesatzes von 585 % berechnet.

Nachbargemeinden von Stein-Wingert

Stein-WingertGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Stein-Wingert 365 %
Giesenhausen 365 %
Kroppach 365 %
Isert 370 %
Heimborn 390 %
Mörsbach 400 %
Helmeroth 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Stein-Wingert

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Stein-Wingert berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 119.700,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 135,44 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Stein-Wingert berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Stein-Wingert

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Stein-Wingert

Für eine Wohnung mit 169 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1997, einer anteiligen Grundstücksgröße von 118 qm und einem Bodenrichtwert von 70,00 € / qm in Stein-Wingert (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 215.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Stein-Wingert beläuft sich damit ab 2025 auf 244,06 €.

Grundsteuerwert
215.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
244,06 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Stein-Wingert

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1901) auf einem Grundstück von 459 qm (Bodenrichtwert 30,00 €) und einer Wohnfläche von 136 qm in Stein-Wingert (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 104.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 118,24 €.

Grundsteuerwert
104.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
118,24 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Stein-Wingert

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1978) in Stein-Wingert (Bodenrichtwert 70,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 242 qm und einer Wohnfläche von 142 qm beträgt 132.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 149,36 €.

Grundsteuerwert
132.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
149,36 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Stein-Wingert

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Stein-Wingert mit einem Bodenwert von 55.650,00 Euro (Grundstücksfläche 795 qm × 70,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.574.373,37 Euro (Baujahr 2008, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 796 qm), beträgt der Grundsteuerwert 978.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
978.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.213,70 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Stein-Wingert.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Stein-Wingert aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Stein-Wingert mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Stein-Wingert.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Stein-Wingert.

Aktuelles zur Grundsteuer in Stein-Wingert

Informieren Sie sich hier, ob Stein-Wingert eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Stein-Wingert

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Steueraufkommen Stein-Wingert

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 19.972,00 €
Gewerbesteuer 778,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 59.383,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 20,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 222 Einwohnern in Stein-Wingert betrug die Grundsteuer durchschnittlich 89,96 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Stein-Wingert

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Stein-Wingert beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Stein-Wingert ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Stein-Wingert wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Stein-Wingert in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)